Dual-Use (auch Dual Use; englisch dual-use; deutsch Doppelverwendungsfähigkeit) beschreibt die prinzipielle Verwendbarkeit von Technologien oder Gütern sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken. Hierunter fallen insbesondere Güter aus dem Bereich der sensitiven Elektronik, Telekommunikation, IT-Technik, aber auch Datenverarbeitungsprogramme (Software) oder andere Technologien (Konstruktionspläne etc.). Der aus dem Englischen entlehnte Begriff wird überwiegend in der Exportkontrolle und im Zusammenhang mit der Proliferation von Massenvernichtungswaffen verwendet.
Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind auch alle Waren, „die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.“ gemäß Art. 2 Abs. 1 der EU-Dual-Use-Güter-Verordnung.[1] Umgangssprachlich beschrieb die FAZ „Dual Use“ als „Forschung, die zum Wohle der Menschheit betrieben wird, die in den falschen Händen aber zur Katastrophe führen kann.“[2]