Die EG-Fahrzeugklasse L2e ist eine EG-Fahrzeugklasse von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Es handelt sich hierbei um eine Unterklasse der EG-Fahrzeugklasse L nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG vom April 2009[1] in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 678/2011 vom 14. Juli 2011.[2]
Die Fahrzeugklasse L2e bezeichnet dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder von nicht mehr als 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren.[3] Bei Elektromotoren liegt die maximale Nennleistung bei 4 kW. Die maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren liegt ebenso bei 4 kW.
In folgende Unterklassen unterteilt:
- L2e-P: Dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Personen
- L2e-U: Dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Gütern
- ↑ Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie), abgerufen am 25. Februar 2022
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 678/2011 der Kommission vom 14. Juli 2011 zur Ersetzung des Anhangs II und zur Änderung der Anhänge IV, IX und XI der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie), abgerufen am 25. Februar 2022
- ↑ BMDV – Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen. Abgerufen am 25. Februar 2022.