Mit dem ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren, auch elektronischer Einkommensnachweis; ursprünglicher Begriff JobCard) sollte in Deutschland ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Das Fachverfahren umfasste die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen. Für Abfragen nach dem ELENA-Verfahren sollte jede beliebige, nach einheitlichem Standard (eCard-API) funktionierende Signaturkarte mit Chip (EC-/Maestro-Card, Elektronische Gesundheitskarte, neuer Personalausweis etc.) verwendet werden können. Die Identifizierung erfolgte durch das Signatur-Zertifikat.
Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte,[1][2] einigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Juli 2011 darauf, den Elektronischen Entgeltnachweis „schnellstmöglich einzustellen“,[3][4] da sich die aus Datenschutzgründen erforderlichen Signaturkarten nicht schnell genug verbreiten würden. Die Änderungen des ELENA-Verfahrensgesetzes wurden am 3. Dezember 2011 durch Gesetz rückgängig gemacht.[5]
Die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber erfolgte seit dem 1. Januar 2010.
Das ELENA-Verfahren hat entgegen anderslautender Pressemitteilung keine Verbindung zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte.[6]