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EONIA

Der EONIA (Euro OverNight Index Average) war der Zinssatz, zu dem auf dem Interbankenmarkt im Euroraum unbesicherte Ausleihungen in Euro von einem Target-Tag auf den nächsten gewährt wurden. Ein Target-Tag ist jeder Tag, an dem das Target-2-System Zahlungen abwickelt.

Der EONIA wurde von der European Banking Federation (EBF) unter Mitwirkung der EZB im Jahr 1999 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion als Referenzzinssatz ins Leben gerufen[1] und war ein weltweit anerkannter Zinsindex („Benchmark“) für kurzfristige unbesicherte Geldmarkt­kredite im Euroraum.[2] Die Europäische Zentralbank (EZB) berechnete den EONIA auf drei Nachkommastellen genau als Per-Annum-Zinssatz nach der Zinsberechnungsmethode act/360.

Nach jahrelangen Manipulationen durch Banker waren verschiedene Referenzzinssätze in Verruf geraten und sollten daher ersetzt oder reformiert werden. Da auch der EONIA ab 2020 nicht der EU-Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) entsprechen würde, wurde 2018 beschlossen, ihn durch die Euro Short-Term Rate (€STR) zu ersetzen.[3] Die EZB publiziert die €STR seit dem 2. Oktober 2019.[4] Seit diesem Tag wurde der EONIA auch bereits aus €STR plus 8,5 Basispunkten berechnet und zum Ende des Jahres 2021 schließlich eingestellt.[5]

Verlauf des EONIA 1999 bis 2009

Der EONIA hat die WKN 965994 und die ISIN EU0009659945.

  1. Jochen Metzger: EONIA - Definition. In: wirtschaftslexikon.gabler.de. SpringerGabler, abgerufen am 13. September 2022.
  2. Tagesanleihe. Funktionsweise. In: bundeswertpapiere.de. 2011, archiviert vom Original am 13. April 2011; abgerufen am 31. Oktober 2018.
  3. Antonia Kögler: EZB-Referenzzins Ester ersetzt Eonia. In: dertreasurer.de. DerTreasurer, 13. September 2018, abgerufen am 13. September 2022.
  4. ECB information about the Euro short-term rate (€STR). Abgerufen am 3. Juni 2019.
  5. Euro Short-Term Rate (€STR). In: bundesbank.de. Deutsche Bundesbank, abgerufen am 13. September 2022.

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