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Einspruch

Der Einspruch ist

  • eine – förmliche – Willenserklärung und/oder das – nicht-förmliche – Widersprechen[1], mit der/dem Menschen zu erkennen geben, mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden zu sein,
  • eine Möglichkeit, gegen eine nachteilige Entscheidung einer Behörde vorzugehen,
  • ein Rechtsbehelf, der gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann.
  • ein Rechtsbehelf gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen.
  1. Wiktionary, Stichwort „Einspruch“ [1] – Bedeutung 1 („Wortmeldung, mit der die eigene Ablehnung einer Sache ausgedrückt und versucht wird, diese zu verhindern“); Duden, Stichwort „Einspruch“ [2] – Bedeutung 1 („Einwand, Widerspruch, Protest gegen etwas“).

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