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Eisenbahnneuordnungsgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens
Kurztitel: Eisenbahnneuordnungsgesetz
Abkürzung: ENeuOG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Eisenbahnrecht
Fundstellennachweis: 930-8
Erlassen am: 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378, 2395)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1994
Letzte Änderung durch: Art. 306 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2447)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 entstand aus der Notwendigkeit, die Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft – Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen Einflüssen, finanzielle Gesundung der Unternehmen, Trennung der Eisenbahninfrastruktur vom Transportbereich, Öffnung der Schienennetze für Dritte – in deutsches Recht umzusetzen. Gleichzeitig sollten die Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes unter dem Namen Bundeseisenbahnvermögen zusammengeführt werden. Die mit diesem Gesetz eingeleitete Neuordnung des Eisenbahnwesens in Deutschland wird auch als Bahnreform bezeichnet.

Hierbei handelt es sich um ein Artikelgesetz, in dem alle einfachgesetzlichen Neuregelungen und Änderungen zusammengefasst sind. Dieses Paket enthält rund 130 Gesetzes- und Verordnungsänderungen und als Kernstück in den ersten fünf Artikeln neu formulierte Gesetze:


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