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Elektronische Gesundheitsakte

Beispiel der Anzeige von elektronischen Gesundheitsdaten
Übersicht der verschiedenen Akteure um die elektronische Patientenakte.

Die Elektronische Gesundheitsakte (eGA) oder elektronische Patientenakte (ePA), englisch electronic health record oder electronic patient record, ist eine Datenbank, in der die individuelle Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden können. Die eGA ist in den deutschsprachigen Ländern ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte. Sie ist eine Ausprägungsform der elektronischen Akte. Insbesondere der Gesundheitsdatenschutz ist dabei von Bedeutung.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sollen sie bei Bedarf überall und ohne Zeitverlust abrufen können, sofern der Patient, der die alleinige Verfügungsgewalt über seine Akte hat, dem zustimmt.[1] Die Daten können je nach Modell zentral oder dezentral gespeichert werden. Die Teilnahme ist (laut Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Januar 2021) für alle Akteure freiwillig. Patienten sollen selbst über den Umfang und die Dauer der Speicherung entscheiden dürfen.[2]

Die Ausgestaltung der landesweiten Systeme soll gesetzlich geregelt werden. Als Zugangsschlüssel sollen die von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversicherungskarten (E-Card in Österreich, eGK in Deutschland und in der Schweiz) und die Heilberufsausweise (HBA) dienen. Das Ziel der Neuerung ist es, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen steuern zu können.[3][4] Darin unterscheiden sich die staatlich geplanten Systeme grundlegend von privaten internetbasierten Angeboten wie Google Health, HealthVault (Microsoft) oder Evita (Swisscom).

Österreich startete die nationale Elektronische Gesundheitsakte namens ELGA trotz massiver Kritik am 2. Januar 2014.[5][6]

In Deutschland wurde das Konzept seit 2011 mit regionalen Modellversuchen erforscht.[7] Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen gestartet. Das bedeutet, gesetzlich Krankenversicherte haben ihren Kassen gegenüber einen Anspruch auf eine ePA und ein Recht darauf, dass ihre Ärzte ihre persönliche Akte befüllen. Für die Patienten selbst ist sie freiwillig. Grundlage hierfür ist das Patientendatenschutzgesetz.[8]

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG[9]) im März 2024 wird die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geregelt. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll dementsprechend bis zum 15. Januar 2025 eine ePA erhalten, sofern er nicht widerspricht (Opt-out-Verfahren).[10][11]

  1. Frank Warda: Elektronische Gesundheitsakten - Möglichkeiten für Patienten, Ärzte und Industrie. Aktueller Stand der Entwicklung in Deutschland. 2005, 300 S., ISBN 3-938975-00-8.
  2. Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen. 30. Mai 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Mai 2022; abgerufen am 11. September 2024.
  3. E-Health-Strategien: Drei Länder, drei Wege. Dtsch Arztebl 2011; 108(11): A-562 / B-457 / C-457.
  4. Kriterienkatalog für telemedizinische Projekte, Bundesgesundheitsministerium (PDF; 144 kB) (Memento vom 21. Januar 2013 im Internet Archive).
  5. Österreich: Elektronische Gesundheitsakte beschlossen. Dtsch Arztebl 2012; 109(48): A-2392 / B-1950 / C-1910.
  6. Gesundheitsakte ELGA startet trotz massiver Kritik (Memento vom 27. September 2014 im Internet Archive), Kleine Zeitung vom 31. Dezember 2013.
  7. Elektronische Patientenakte: Der Bürger als „Souverän der Akte“. Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A-2295 / B-1936 / C-1916.
  8. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen golem-2021-03-08.
  9. Digital-Gesetz (DigiG). Abgerufen am 15. Juni 2024.
  10. Ab 2025 kommt die „ePA für alle“ – Lauterbachs Digitalgesetze treten in Kürze in Kraft. 14. Dezember 2023, abgerufen am 13. Juni 2024.
  11. Neustart für elektronische Patientenakte für 2023 geplant. In: aerzteblatt.de. 28. Dezember 2022, abgerufen am 18. Januar 2023.

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