Elementarschäden im Sinne der Versicherungswirtschaft sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
In Deutschland gibt es keine Versicherungspflicht für Elementarschäden wie in den meisten Schweizer Kantonen. In Baden-Württemberg waren 2024 trotzdem 94 Prozent der Gebäude versichert, wie sie es auch in der Schweiz in den Kantonen ohne Pflicht sind. Andere deutsche Bundesländer erreichen nur viel kleinere Quoten.[1] Auch Österreich kennt kein Obligatorium.