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Angaben zur älteren Rechtsgeschichte der Emeritierung (Teilung der Amtspflichten und des Amtsgehaltes mit einem jüngeren Gehilfen, der dann im Gegenzug einen Anspruch auf die Nachfolge erwarb.)
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Emeritierung ist eine Form der altersbedingten Befreiung von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte (Entpflichtung).