Energiepolitik bezeichnet die Politik von Gebietskörperschaften (z. B. einer Stadt, eines Kreises, eines Bundeslandes, der Bundesrepublik), einer Partei, einer Regierung oder einer überstaatlichen Institution (z. B. EU, EU-Kommission). Diese Politik kann dazu führen, dass politische Einheiten sich verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie setzen. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.