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Energieverbrauchskennzeichnung

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2017/1369

Text von Bedeutung für den EWR
Titel: Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht, Umweltrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 194 Absatz 2
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 1. August 2017
Anzuwenden ab: 1. August 2017 (teilweise)
1. Januar 2019 (Artikel 4 zur Produktdatenbank)
Fundstelle: ABl. L 198, 28. Juli 2017, S. 1–23
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs gibt im Europäischen Wirtschaftsraum Auskunft über die Energieeffizienz von Elektrogeräten und weiteren Energieverbrauchern. Sie soll dem Nutzer den realen Energieverbrauch eines Gerätes transparent machen, einen Vergleich ermöglichen und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungshilfe dienen.


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