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Entgelt-Rahmenabkommen

Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) bzw. Entgelt-Rahmentarifverträge (ERA-TV) sind Tarifverträge, die in der Metallindustrie seit Mitte der 2000er Jahre in allen regionalen Tarifgebieten vereinbart werden. Sie haben die früher üblichen getrennten Lohnrahmen- und Gehaltsrahmen-Tarifverträge abgelöst. Für die ehemaligen Gruppen der „Arbeiter“ und „Angestellten“ erfolgt eine einheitliche Eingruppierung in Entgeltgruppen, denen Entgeltbeträge zugeordnet sind. Neben den Regelungen zur Eingruppierung sind in den Entgelt-Rahmentarifverträgen die Engeltgrundsätze und -methoden geregelt (Zeitentgelt und Leistungsentgelt wie z. B. Prämienentgelt und Zielentgelt). Die Entgelt-Rahmentarifverträge werden zwischen den regionalen Bezirksleitungen der IG Metall und den regionalen Arbeitgeberverbänden von Gesamtmetall abgeschlossen. Ziel bei der erstmaligen Einführung war es, die historisch gewachsene Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten zu beseitigen, deren Entgelt zu vereinheitlichen und damit eine größere Entgeltgerechtigkeit auch zwischen den Gruppen zu erreichen. Konsequenterweise werden tradierte Vokabeln aufgegeben und durch andere ersetzt. So werden die Begriffe Arbeiter und Angestellter durch den Begriff Beschäftigte ersetzt. Statt Lohn und Gehalt wird der Oberbegriff Entgelt benutzt.

Der erste Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERA-TV) wurde am 23. Juni 2003 in Baden-Württemberg zwischen der IG Metall Baden-Württemberg und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall erzielt. Die anderen regionalen Tarifgebiete folgten in den Jahren 2003 bis 2005. Der ERA-TV wird in jedem Tarifgebiet (insgesamt 11 verschiedene ERA-Tarifgebiete in Deutschland) spezifisch ausgestaltet.


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