Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Nachlass im erbrechtlichen Sinn. Für den Nachlass im archivarischen Sinn siehe
Nachlass. Für das sanierungsrechtliche
Nachlassverfahren im Schweizer Recht siehe dort. Zu weiteren Bedeutungen siehe
Die Erbschaft.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in
Deutschland und
Österreich dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.