Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses. Die Ernennung erfolgt regelmäßig durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Eine Ernennung erfolgt bei Berufung in ein Beamten-, Wehrdienst- oder Richterverhältnis (Einstellung) sowie bei Verleihung eines höher besoldeten Amtes oder Dienstgrades (Beförderung). Bei einer ein Dienst- oder Amtsverhältnis begründenden Ernennung ist in der Regel ein Dienst- bzw. Amtseid zu leisten. Pendant ist die Abberufung oder Entlassung.