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Erste-Hilfe-Raum
Ein Erste-Hilfe-Raum ist ein Raum im Gebäude eines Betriebs, in dem Erste Hilfe geleistet oder eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.
Seit dem Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ab 2014[1] gibt es in Deutschland nur noch den einheitlichen Begriff „Erste-Hilfe-Raum“. Bis dahin gebräuchliche Alternativbezeichnungen wie „Sanitätsraum“[2] oder „Krankenzimmer“ sind seitdem veraltet, bzw. haben eine Bedeutungsverengung erfahren.
↑Die DGUV-Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" verwendete noch bis zur Neuauflage im September 2017 die Bezeichnung "Sanitätsraum". Seitdem wird die Bezeichnung "Erste-Hilfe-Raum" verwendet. Die DGUV-Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" von 2013 thematisierte (Seite 58) bereits, dass es eine Änderung der Nomenklatur gab. Die Neuauflage vom Mai 2017 kennt nur noch die Bezeichnung "Erste-Hilfe-Raum".