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Erzbergersche Reform

Die Erzbergersche Finanz- und Steuerreform von 1919/1920 gilt als das umfangreichste Reformwerk der deutschen Steuer- und Finanzgeschichte. Die Finanzverfassung und das Steuersystem im Deutschen Reich wurden grundlegend umgestaltet und modernisiert. 16 neue Reichssteuergesetze regelten die Zentralisierung der Steuergesetzgebung und der Finanzverwaltung, die Vereinheitlichung und deutliche Erhöhung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer, die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe (Reichsnotopfer) und die Erhöhung der indirekten Steuern. Die nach dem damaligen Reichsfinanzminister Matthias Erzberger (Zentrum) benannte Reform prägt die Finanzverfassung, das Steuersystem und das Steuerrecht in Deutschland bis heute.[1]

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Den Erzbergerske riksfinansreform NB

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