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Europarat

Europarat
Logo
Logo des Europarats
Flagge
Flagge des Europarats (Europaflagge)
Bild
Mitgliedstaaten
Englische Bezeichnung Council of Europe (CoE)
Französische Bezeichnung Conseil de l’Europe (CdE)
Organisationsart internationale (regionale) zwischenstaatliche Organisation (politische, rechtliche, soziale, wirtschaftliche Kooperation)
Sitz der Organe Straßburg, Frankreich Frankreich
Generalsekretär Schweiz Alain Berset
Parlamentarische Versammlung Parlamentarische Versammlung des Europarates
Mitgliedstaaten 46
Gründung 5. Mai 1949
Hymne Ode an die Freude (instrumental)
Feiertag 5. Mai (Europatag)
Tochterorganisationen

ECHR

www.coe.int

Der Europaratenglisch Council of Europe (CoE), französisch Conseil de l’Europe (CdE) – ist eine am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London[1] gegründete europäische internationale Organisation. Dem Europarat gehören 46 Staaten mit über 700 Millionen Bürgern an.[2][3]

Der Europarat ist ein Forum für die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa und darüber hinaus[4]. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor.

„Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“

Satzung des Europarates, Artikel 1[5]

Der Sitz des Europarats ist der Europapalast im französischen Straßburg. Die beiden Amtssprachen sind Englisch und Französisch.[1] Am 5. Mai wird alljährlich der Gründungstag des Europarates als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden. Die von beiden Institutionen verwendete Europaflagge und die Europahymne waren zunächst vom Europarat als Symbole gewählt und von den Vorgängerorganisationen der EU übernommen worden. Der Europarat ist daher auch nicht zu verwechseln mit den EU-Institutionen Europäischer Rat (Organ der Staats- und Regierungschefs) und Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die zwischenstaatliche Völkerverständigung, bei der EU steht dagegen als weitaus tiefer integrierter Organisation die konkrete wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Vordergrund, einschließlich der Übertragung bestimmter Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten an die Union.

Im Verständnis, dass eine Zusammenarbeit beider Organisationen im gemeinsamen Werteraum Europa für die Menschen von Mehrwert ist, unterzeichneten die EU und der Europarat im Mai 2007 als politische Absichtserklärung ein Memorandum of Understanding (MoU).[6]

  1. a b Die Satzung des Europarates. In: coe.int. Abgerufen am 15. Mai 2021.
  2. 47 Mitgliedstaaten. In: Verwaltung – Übersicht. Europarat, abgerufen am 21. März 2021.
  3. Der Europarat: Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für 700 Millionen Bürger – Portal – www.coe.int. Abgerufen am 19. April 2024 (deutsch).
  4. Der Europarat in Kürze - Portal - www.coe.int. Abgerufen am 14. Januar 2025 (deutsch).
  5. Die Satzung des Europarates, London, 5. Mai 1949, Amtliche Übersetzung Deutschlands. In: coe.int. Abgerufen am 15. Mai 2021.
  6. Europarat (Hrsg.): Memorandum of Understanding between the Council of Europe and the European Union. 23. Mai 2007, CM(2007)74 (coe.int [abgerufen am 26. Januar 2020]).

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