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Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen

Geprüfter Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen arbeiten in Bereichen, wo sich Aufgaben des Sozialmanagements mit betriebswirtschaftlichen Anforderungen überschneiden, also zum Beispiel in Krankenhäusern/Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, bei Transport- und Rettungsdiensten, bei Krankenkassen oder bei Verbänden.

Die Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung umfasst vor allem die Gruppe der Fachkräfte aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufen, die bereit sind, sich weiterzuqualifizieren, um neue Aufstiegschancen wahrzunehmen.

Am 21. Juli 2011 erließ das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Verordnung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, welche die bisherige Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen neu ordnete und die Fortbildungsinhalte und die Prüfungskriterien neu gestaltete. Prüfungen nach dieser neuen Rechtsverordnung finden bereits statt; bis zum 31. Juli 2015 konnten jedoch noch Prüfungen nach der „alten“ Prüfungsordnung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen durchgeführt werden.


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