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Fassung (Bemalung)

Madonna mit Kind aus Horgenzell-Ringgenweiler (Detail). Lindenholz mit alter Fassung, ursprünglich holzsichtig, Oberschwaben um 1500 (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart)

Die Fassung (v. fassen, mittelhochdt. vazzen = fassen, erfassen, ergreifen; althochdt. fazzon, wortverwandt mit fest) bezeichnet die farbliche Gestaltung einer Skulptur, eines Reliefs, eines Bildes oder einer anderen Oberfläche (Bemalung, Färbung), sowie auch die Belegung eines Objektes mit Edelmetallen, zum Beispiel Vergoldung.

Die Fassung von Skulpturen wird von dem sogenannten Fassmaler (auch Staffiermaler), einem eigenständigen Beruf, erstellt.

Nach dem Grundieren folgt die sogenannte „Leimlösche“ (z. B. mit einem Glutinleim) zur Absperrung des Untergrundes bzw. Verringerung seiner Saugfähigkeit. Das Vergolden oder Bemalen erfolgt in einer oder mehreren Schichten. Zuletzt wird die Oberfläche der Plastik geglättet, poliert oder lackiert.


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