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Fernbusverkehr in Deutschland

Bussteig auf dem ZOB Hamburg.
Der Zentrale Omnibusbahnhof München von der Hackerbrücke aus.

Der Fernbusverkehr in Deutschland ist seit Anfang 2013 weitgehend liberalisiert.[1] Während bis Ende 2012 Fernbuslinien Fahrgäste innerhalb Deutschlands bis auf wenige Ausnahmen nicht befördern durften, besteht seitdem zum Schutz des (von den Ländern bezuschussten) regionalen Zugverkehrs nur noch das Verbot für Fernbusse, Strecken in Konkurrenz zum Nahverkehr zu bedienen,[2][3] wie sich nun aus § 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergibt.

Während zuvor aufgrund der regulativen Beschränkungen in erster Linie internationale Linien, Flughafenzubringer und geschichtlich bedingt Linien von und nach Berlin bestanden, verbinden Linienbusse nun viele größere deutsche Städte untereinander oder mit touristischen Zielen.

  1. Dieter Fockenbrock: Wettstreit zweier Staatskonzerne. In: Handelsblatt. Nr. 244, 17. Dezember 2012, ISSN 0017-7296, S. 18 f
  2. Durchbruch zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (Memento vom 6. Januar 2013 im Webarchiv archive.today), Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14. September 2012 (mit Link auf eine entsprechende Pressemitteilung der beteiligten Bundestagsfraktionen vom gleichen Tage)
  3. Fernbusse dürfen Bahn Konkurrenz machen

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