Es gab 108 Fernmeldeämter (FA) der Deutschen Bundespost. Sie waren für die Bereitstellung von Telekommunikations-Dienstleistungen im jeweiligen Amtsbereich zuständig (Fernsprech-, Telegrafen- und Funkdienst, Fernmeldebau und Verwaltungsaufgaben, teilweise wurden auch der Telegrammdienst und die Annahme von Fernmeldegebühren von den Postämtern wahrgenommen). Im Allgemeinen waren alle erforderlichen Dienststellen in einem Fernmeldeamt vorhanden. Nur in den Großstädten teilten sich mehrere Fernmeldeämter die Arbeit. Die Technik der Datenübertragung war in Frankfurt und in Hamburg besonderen Fernmeldeämtern (früher Telegrafenamt genannt) zugeordnet.