Dieser Artikel beschreibt Pkws, die für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Zu den Dienstwagen der Eisenbahnen siehe
Bahndienstfahrzeug.
Als Firmenwagen oder Dienstwagen bezeichnet man einen Personenkraftwagen, der einem Selbständigen oder einem Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner betrieblichen Aufgabe zur Verfügung steht.[1][2]
Im Steuerrecht werden die Begriffe in Verbindung mit der Privatnutzung eines betrieblich zur Verfügung gestellten Pkws verwendet.
- ↑ M. Döbele, U. Becker, B. Glück: Beifahrersitzbuch - Ambulante Pflege: Praxisbuch. Springer-Verlag, 2007, ISBN 978-3-540-29467-2, S. 354 (google.com [abgerufen am 2. September 2022]).
- ↑ Dienstwagen | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. In: Duden. Abgerufen am 2. September 2022.