Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Der Hauptzweck eines Fluchtwegs ist die Selbstrettung. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.
In Deutschland sind Fluchtwege in der ASR A2.3[1] (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt. Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht aber dem des Rettungsweges, wie er im deutschen Baurecht (u. a. Musterbauordnung, Muster-Versammlungsstättenverordnung, Muster-Verkaufsstättenverordnung) verwendet wird. Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010.
Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen nach ASR A1.3 gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Sicherheitsbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z. B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.
Dies grenzt sie von Rettungswegen ab, die den Transport von Verletzten ermöglichen müssen. Häufig ist der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen identisch. Reine Rettungswege dürfen in der Regel nur von Einsatzkräften betreten werden. Ein Betreten durch Nicht-Einsatzkräfte ist nur auf ausdrückliche Anordnung z. B. eines Brandschutzbeauftragten zulässig.