Als Folgetonhorn (manchmal auch als Tonfolgehorn) wird generell eine akustische Einrichtung an Fahrzeugen bezeichnet, die nacheinander mehrere Signaltöne verschiedener Grundfrequenzen abgibt.
Hierunter wird in Europa ein Teil der Warnanlage verstanden. Diese Einrichtung – sie ist für den Privatgebrauch verboten – wird in Deutschland als Sondersignalanlage bezeichnet und in den berechtigten (Einsatz-)Fahrzeugen bestimmter Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, auch für Hilfsorganisationen verwendet. Es wird auch die Bezeichnung Einsatz- oder Martinshorn genutzt.
Es wird eine bestimmte Tonfolge erzeugt, die andere Verkehrsteilnehmer warnt und dazu veranlassen soll, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu gewähren. Bei Einsatzfahrten mit Folgetonhorn wird dieses in den meisten Staaten fest mit Blaulicht kombiniert. Durch spezielle Schalter soll verhindert werden, dass die akustische Warneinrichtung ohne Blaulicht verwendet wird, während Blaulicht alleine ohne die akustische Tonfolge betrieben werden kann.