Die Frauenerwerbsquote ist der prozentuale Anteil der weiblichen Erwerbspersonen – also Frauen, die Arbeit haben oder suchen – im Alter von 15 bis unter 65 Jahren an der weiblichen Bevölkerung der gleichen Altersgruppe in einem Land. Sie unterscheidet sich von der Frauenerwerbstätigenquote, die nur Frauen erfasst, die Arbeit haben.[1]
Je nach Erhebung liegen den erwerbstätigen Frauen unterschiedliche Definitionen zugrunde. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zählen alle Frauen, die als Arbeitnehmerinnen oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Der Erwerbstätigenbegriff der EU richtet sich nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Nach dieser Definition gilt als erwerbstätig, wer mindestens eine Stunde pro Woche gegen Bezahlung gearbeitet hat und mindestens 15 Jahre alt ist.[2]