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Friedensverrat

Unter dem Titel Friedensverrat werden im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) Tatbestände gefasst, deren Tathandlungen geeignet sind, den Friedenszustand zu gefährden. Die entsprechenden Verbote haben eine doppelte Schutzrichtung: Nach außen soll das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) geschützt werden, nach innen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die auch das Leben in Frieden umfasst.[1]

  1. Thomas Fischer: Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 51. Auflage, München 2003, Rn. 2 vor §§ 80 bis 101a, ISBN 3-406-49387-4.

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