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Frostschutz

Mit dem Begriff Frostschutz werden alle Maßnahmen und Methoden zusammengefasst, die ein Einfrieren von Flüssigkeiten verhindern sollen. Dies ist unter Umständen technisch notwendig, weil das Volumen von Eis größer wird als das des flüssigen Wassers und der um einige Prozent größere Raumbedarf zu großen Kräften führen kann (Frostsprengung).

Es gibt drei Strategien des Frostschutzes:

  • durch Zusätze zum Wasser wird der Gefrierpunkt herabgesetzt, oder
  • durch Wärmezufuhr werden Temperaturen des zu schützenden Bauteils unter Null Grad Celsius verhindert, oder
  • der Wasserdurchfluss in Rohrleitungen darf nicht zum Stillstand kommen.

Weiterhin bezeichnet Frostschutz als Kurzwort die gebrochene Gesteinskörnung der Frostschutzschicht.

Frostschutz ist als Unionsmarkenname über das Patentamt München (EUIPO, European Intellectual Property Office) mit der Registrierungsnummer 015696933 europaweit für die Klasse 33 (alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholische Getränke, ausgenommen Bier) sowie seit dem 2. März 2017 mit der Registrierungsnummer 015140007 europaweit für die Klasse 32 (Bier- und Brauereiprodukte; nichtalkoholische Getränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken) geschützt.


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