Ein Fundamenterder ist ein Ringerder, der unmittelbar über oder unter der Gründungsebene eines Bauwerks installiert wird. Er wird idealerweise als geschlossener Ring in den Umfassungsfundamenten des Gebäudes angeordnet und gegebenenfalls mit der Bewehrung verbunden.[1]
Die aktuelle DIN VDE 0100-540:2012-06 unterscheidet zwischen „Fundamenterder, in Beton verlegt“ und „Fundamenterder, in Erde verlegt“. Nach DIN VDE 0100-540, VDE-AR-N 4100 und der TAB 2019 muss in Deutschland in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden, über die Errichtung des Fundamenterders muss eine Dokumentation einschließlich Messprotokoll erstellt werden. Der Fundamenterder darf nur durch eine Elektrofachkraft oder Blitzschutzfachkraft erstellt und geprüft werden.