Als Fundteilung bezeichnet man eine Regelung, nach der die Hälfte archäologischer Fundstücke in das Land gehen, das die Ausgrabung finanziert und organisiert hat, die andere Hälfte bleibt in dem Land, in dem die Ausgrabung stattfand.
Im späten 19. Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert wurden vom Ägyptischen Staat Lizenzen für Ausgrabungsmissionen erteilt, die von reichen Finanziers (z. B. James Simon, Lord Carnarvon) wahrgenommen und mit Hilfe von professionellen Grabungsleitern (z. B. Ludwig Borchardt, Howard Carter) durchgeführt wurden. Der Ägyptische Staat bekam die eine Hälfte der ausgegrabenen Artefakte, der Finanzier die zweite Hälfte zur freien Verwendung, was den legalen Export aus Ägypten einschloss. Größtenteils befinden sich Werke aus Fundteilungen heute in europäischen und amerikanischen öffentlichen Sammlungen/Museen.