Eine Gasinstallation oder Gasanlage umfasst die Rohrleitungen, Armaturen und Gasgeräte, die Transport und Nutzung von Gas in einem Gebäude ermöglichen.
Bei leicht brennbaren Gasen wie Erdgas, Propan oder Butan werden verschiedene Sicherheitsarmaturen wie Gasströmungswächter (GS), Thermische Absperreinrichtungen (TAE) und in Sonderfällen Rückschlagsicherung vorgesehen.
Auch die zugehörige Abgasanlage samt Kondensatablauf und Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung der Gasgeräte kann als Teil der Gasinstallation angesehen werden. Die Technische Regel für Gas-Installationen (TRGI) umfasst alle Installationen zwischen der Hauptabsperreinrichtung bis zur Abführung der Abgase ins Freie.[1]
Von der Stadt- und Erdgasinstallation zu unterscheiden sind Flüssiggasinstallationen, die nicht in der TRGI, sondern in den Technische Regeln Flüssiggas (TRF) geregelt sind.
Insbesondere in Fahrzeugen mit geschlossener Kabine ist die Installation eines Gasmelders üblich.
Den Übergang vom öffentlichen Versorgungsnetz zur privaten Gasinstallation stellt die Hauptabsperreinrichtung (HAE) dar. Diese dient dazu die Gasversorgung eines oder mehrerer Häuser abzusperren. Der Gas-Netzbetreiber (NB) kann die Installation eines Druckreglers und gegebenenfalls weiterer Gasarmaturen am Übergabepunkt vorsehen. Der Netzbetreiber legt auch den Einbauort der Gasmesseinrichtungen fest. Der Gaszähler selber wird entweder vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber (MSB) gestellt.
Erfolgt die Gasversorgung nicht über eine Leitung, kann das Gas aus lokalen Quellen gewonnen werden: