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Gefahr

Zeichen 101 des Verkehrszeichenkatalogs der deutschen Straßenverkehrsordnung: „Gefahrstelle“ Diese Form des Verkehrszeichens ist in Europa üblich.
Gefahrenzeichen
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  • Eine Gefahr (Abkürzung Gef.) ist eine Situation, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt, wobei für den Schadenseintritt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit verlangt wird und von einem Schaden erst gesprochen werden kann, wenn eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt.[1] Dagegen bezeichnet Gefährdung die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.[1] Der Schaden kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Tiere oder Umwelt betreffen.

    1. a b BT-Drs. 13/3540, S. 16

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