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Geheimnisverrat

Geheimnisverrat ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die unbefugte Beschaffung, die öffentliche Mitteilung oder die unbefugte Verwertung bestimmter Tatsachen, die nicht allgemein zugänglich und nicht für Dritte bestimmt sind.

Handelt es sich bei dem Geheimnis um ein Staatsgeheimnis, so spricht man von Landesverrat.[1]

In Diktaturen ist der Geheimnisverrat oft mit der Todesstrafe bedroht. In Kriegszeiten gewinnt der Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen, wie sie etwa der Oslo-Report offenbart, besondere Bedeutung.

Tatsachen, die in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fallen, sind in Deutschland außerdem verfassungs- und zivilrechtlich geschützt, beispielsweise Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen gegen die Veröffentlichung ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers unabhängig von deren urheberrechtlichem Schutz.[2] Personenbezogene Daten unterliegen den Datenschutzgesetzen.

  1. Claudia Niesen: Überblick: Was ist eigentlich Landesverrat? Der Spiegel, 3. August 2015
  2. BGH, Urteil vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 = BGHZ 13, 334

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