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Gehobener Dienst

Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. Verwaltungsdienst), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung.

Von 1927 bis 1939 hieß die entsprechende Laufbahn gehobener mittlerer Dienst. Nach einer Laufbahngruppenreform wurde der gehobene Dienst in einigen Bundesländern als 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 3 (3. QE) neu gefasst.

Der ehemalige Bundesgrenzschutz (jetzt: Bundespolizei) führte bis zum 30. Juni 1976 militärische Dienstgrade mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ („im BGS“). Bei der Personalrechtsreform wurden die Offiziere in den Dienstgraden „Leutnant im BGS“/„Leutnant zur See im BGS“ bis „Hauptmann im BGS“/„Kapitänleutnant im BGS“ dem gehobenen, die übrigen Offiziere dem höheren Dienst zugeordnet.

Die Aufgabenbereiche des gehobenen Dienstes der Beamten erstrecken sich, je nach Laufbahn und Behörde, von der Sachbearbeiterebene bis hin zur Leitung von Sachgebieten, Tätigkeiten als Amtsleiter, Dezernenten, ständige Vertreter von Dezernatsleitern, Referenten und stellvertretenden Referatsleitern in Bund, Ländern und Gemeinden sowie den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Dienstherren­fähigkeit besitzen.


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