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Geltung

Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung[1] und umfasst die Begriffe Achtung/Verachtung, Ruhm/Schande, Ehre/Ehrlosigkeit sowie Ansehen/Sozialprestige.

Geltung wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte auch zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Dieter Claessens und andere[2]).

Unter dem Aspekt der Normgeltung, insbesondere der Rechtsgeltung, ist zwischen der Wirksamkeit und der normativen Begründetheit der Normen zu unterscheiden.[3] Was es sozialphilosophisch bedeutet, dass rechtliche Geltung und Geltungskraft (Macht) differieren, erörterte dann Jürgen Habermas 1992 in Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates[4] eingehend.

  1. Das deutsche Wörterbuch. Knaur, Lexigrafisches Institut, München 1985, S. 416
  2. Dieter Claessens: Instinkt, Psyche, Geltung. Bestimmungsfaktoren menschlichen Verhaltens. Opladen 1970
  3. Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl., § 5
  4. Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates. Frankfurt am Main 1992

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