Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung[1] und umfasst die Begriffe Achtung/Verachtung, Ruhm/Schande, Ehre/Ehrlosigkeit sowie Ansehen/Sozialprestige.
Geltung wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte auch zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Dieter Claessens und andere[2]).
Unter dem Aspekt der Normgeltung, insbesondere der Rechtsgeltung, ist zwischen der Wirksamkeit und der normativen Begründetheit der Normen zu unterscheiden.[3] Was es sozialphilosophisch bedeutet, dass rechtliche Geltung und Geltungskraft (Macht) differieren, erörterte dann Jürgen Habermas 1992 in Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates[4] eingehend.