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Gemeinsame Armee

Noch heute von den Polnischen Streitkräften genutzte ehemalige Kaserne des k.u.k. Ulanen-Regiments Nr. 3 in Bielitz. Derzeit ist dort das 18 Bielski Batalion Powietrznodesantowy (18. Luftlandebataillon) stationiert.
Adjustierungsvorschrift von 1867 (Ausgabe von 1911/12).

Die Gemeinsame Armee war der größte Teil des Heeres der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und bestand aus den regulären Truppenteilen des österreichischen (cisleithanischen) Teiles des Reichs und den Truppen der Länder der Ungarischen Krone. Die Gemeinsame Armee bildete zusammen mit der k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr) die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Streitkräfte von Österreich-Ungarn (offiziell Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht genannt).

Die von der k.u.k. Militäradministration offiziell Gemeinsame Armee genannten Streitkräfte wurden vom Kaiser und in Gesetzen in Friedenszeiten einfach als Heer[1] und nach 1918 umgangssprachlich meist k.u.k. Armee genannt. Die Gemeinsame Armee wurde am 15. März 1867, nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich, errichtet und am 31. Oktober 1918, durch den Austritt der ungarischen Truppenteile, aufgelöst. Im Ersten Weltkrieg unterstanden sämtliche Land- und Seestreitkräfte der Monarchie dem 1914 eingerichteten Armeeoberkommando.

  1. so im Allerhöchsten Armeebefehl, Chlopy, 16. September 1903, abgedruckt in der Tageszeitung: Wiener Zeitung, Nr. 213, 18. September 1903, S. 1.

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