General der Artillerietruppe bezeichnet eine Dienststellung in der Bundeswehr, dessen Inhaber für bestimmte Fragen der Truppenausbildung und -ausrüstung der Artillerie verantwortlich ist. Die Dienststellung hieß bis längstens 2008 General der Artillerie und wurde bis zu deren Wegfall in den 1990er Jahren in Personalunion mit der 1956 geschaffenen Dienststellung des Inspizienten der Artillerie ausgeübt. Dienststellungsinhaber ist entweder ein Brigadegeneral oder ein Oberst.