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Generalstaaten

Wappen der Generalstaaten

Als Generalstaaten (niederländisch Staten-Generaal) wird das Parlament des Königreichs der Niederlande und das des Landes Niederlande bezeichnet. Es besteht aus zwei Kammern, die beide ihren Sitz im Binnenhof in Den Haag haben.

Ursprünglich waren die Generalstaaten, die „Allgemeinen Stände“, ein Gesandtenkongress, vergleichbar mit dem Reichstag im Heiligen Römischen Reich. Nachdem die Niederlande sich im 16. Jahrhundert vom Reich der Habsburger losgelöst hatten, kam den Generalstaaten die entscheidende politische Rolle zu. Nach der Franzosenzeit (1795–1813), in der es zu verschiedenen Staatsformen kam, entstand 1814/1815 das Königreich der Niederlande. Damals griff man den älteren Begriff „Generalstaaten“ für das moderne Zweikammernparlament auf.

Die Kammer, in der Gesetzesentwürfe und -änderungen eingebracht werden, ist die Zweite Kammer; in ihr finden die großen politischen Debatten statt. Wenn eine Kammermehrheit der Regierung ihr Misstrauen ausspricht (niederländisch: motie van wantrouwen), tritt die Regierung in der Regel zurück. Dies hat sich etwa in den 1860er-Jahren herausgebildet.

Damit ein Gesetz angenommen wird, müssen beide Kammern zustimmen, also auch die Erste Kammer. Diese ist wesentlich weniger bedeutend, u. a. weil sie Gesetzesentwürfe nicht verändern kann. Sie kann nur zustimmen oder den Entwurf ablehnen; letzteres geschieht sehr selten.

Die Zweite Kammer wird direkt (mit Listen) von den niederländischen Staatsbürgern (sofern sie nicht im Land Aruba, Curaçao oder Sint Maarten ihren Hauptwohnsitz haben) gewählt, die Erste Kammer (ebenfalls nach Listen) von den Mitgliedern der Provinciale Staten, also der Provinzparlamente. Die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten entsenden bijzondere gedelegeerde in die Kammern, wenn diese über Gesetze, die das Königreich betreffen, entscheiden (sofern nicht nur das Land Niederlande hiervon betroffen ist).


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