Der Genitiv [lateinisch [casus] genitivus/genetivus ‚die Abstammung bezeichnend[er Fall]‘, auch Wes-Fall oder Wessen-Fall, veraltet Zeugefall, ist ein Kasus. Viele Grammatiken des Deutschen folgen einer traditionellen Anordnung der Fälle, in der dann der Genitiv als 2. Fall bezeichnet wird.
] (auch [ˈɡɛnitiːf]), seltener Genetiv, veraltet Genitivus, Genetivus, vonDie typischste Funktion des Genitivs ist die Markierung von Attributen, also von Substantiven bzw. Substantivgruppen, die von einem anderen Substantiv abhängen. Beispiele im Standarddeutschen sind: „das Haus des Nachbarn“, „der Klang einer fernen Glocke“. Daneben tritt der Genitiv auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen.