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Gesamtarbeitsvertrag

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Der Gesamtarbeitsvertrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl kantonale wie auch gesamtschweizerische Gesamtarbeitsverträge.

Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge:

  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann von der Kantonsregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber verbindlich.

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