Gesetzlicher Richter ist derjenige Richter, der im gerichtlich zu entscheidenden Einzelfall nach der anwendbaren Prozessordnung und dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan Recht sprechen darf. Der für die Entscheidung zuständige Richter darf folglich nicht einzelfallbezogen, d. h. ad hoc und ad personam ausgewählt werden.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter (genauer: gesetzlich bestimmten Richter) ist ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist.