Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Gewalt

Bauernrauferei beim Kartenspiel (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert)
Kindesmisshandlung als Form der häuslichen Gewalt
Der Brudermord aus dem Alten Testament, Kain und Abel, von Tizian

Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“ (lateinisch potestas), soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“ (lateinisch violentia):[1] Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt im Allgemeinen sowie im Privaten (in Form von häuslicher Gewalt) ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und ist Änderungen unterworfen, so wurde z. B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung in Deutschland im Jahr 2000 eingeführt (siehe Körperstrafe). Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt:

„Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“[2]

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot (siehe hierzu auch das Gewaltmonopol des Staates, in dem wiederum Macht die Quelle von Gewalt darstellt). Feminismus und Poststrukturalismus wenden den Gewaltbegriff darüber hinaus auch auf die Sprache an.

  1. Michael Staudigl: Phänomenologie der Gewalt. Springer, New York u. a. 2014.
  2. Begriffsbestimmungen. In: gewaltprävention. Netzwerk TIROL: Prävention-Intervention-Fortbildung, abgerufen am 22. April 2018.

Previous Page Next Page






Geweld AF عنف Arabic Violencia AST Şiddət AZ Kadahasan BCL Гвалт BE Насилие Bulgarian ལོག་གཡེམ་མམ་ཉེས་སྤྱོད། BO Feulster BR Nasilje BS

Responsive image

Responsive image