Das Amt des Gouverneurs von Touraine existierte vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in der Grafschaft Tours.
Zuvor gab es das Amt des Bailli von Touraine seit der Zeit Richard Löwenherz'.
Mit der Übernahme der Herrschaft in den drei Grafschaften durch den französischen König Philipp II. im Jahr 1204 wurde das Amt erblich. 1323 (Touraine) bzw. 1330 (Anjou und Le Maine) kauften die Könige Karl IV. bzw. Philipp VI. das Amt dem Amtsinhaber ab.