Die Grafschaft Maden, seit Kaiser Otto I. ein Reichslehen, aber von 1118 an ein Lehen der Erzbischöfe von Mainz, war eine der hessischen Gaugrafschaften, in die das fränkische Hessen während und nach dem Ende der Vorherrschaft der Konradiner zersplitterte. Zunächst wurde das Adelsgeschlecht Werner mit der Grafschaft belehnt, später ging Maden an die Gisonen und kurz darauf nach deren Aussterben an die Ludowinger. Aus dem Territorium entwickelte sich über einen Zeitraum von etwa 250 Jahren die Landgrafschaft Hessen.