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Hessischer Filmpreis

Der Hessische Filmpreis wird im Rahmen der Vergabe des Hessischen Film- und Kinopreises, der noch weitere Förderpreise und Auszeichnungen erfasst, jährlich an Regisseure und Regisseurinnen verliehen, die „inhaltlich Mut beweisen oder ästhetisch neue Wege gehen“. Er wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit der Hessischen Filmförderung verliehen und ist mit insgesamt 75.000 Euro dotiert. Er kann auf maximal drei Filme verteilt werden. Vergeben wird der Filmpreis aufgrund des Vorschlags einer unabhängigen Preisjury, die vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag des Film- und Kinobüro Hessen e.V. und des Filmhaus Frankfurt e.V. berufen wird.

Vergeben wird der Preis in der Regel in den Sparten Spielfilm, Dokumentarfilm und Kurz- oder Experimentalfilm.


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