Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Hitler-Prozess

Die Angeklagten, von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner (1. April 1924)

Als Hitler-Prozess oder Hitler-Ludendorff-Prozess wird das Gerichtsverfahren wegen Hochverrats bezeichnet, das im Frühjahr 1924 vor dem bayerischen Volksgericht in München gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere Rädelsführer des gescheiterten Putschversuchs vom 9. November 1923 durchgeführt wurde.

Die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter Georg Neithardt, der den Angeklagten größtes Wohlwollen entgegenbrachte und sie zu weitaus milderen Strafen verurteilte als geltendes Recht und Gesetz es vorsahen, wurde bereits von Zeitgenossen als Justizskandal gewertet. Hitler wurde in dem Verfahren erlaubt, sich als selbstloser, von edelsten patriotischen Zielen motivierter Politiker zu stilisieren. Dies steigerte auch außerhalb Bayerns seine Popularität in antidemokratischen, republikfeindlichen Kreisen und trug wesentlich dazu bei, dass er sich später als unumstrittener Anführer der Völkischen Bewegung durchsetzen konnte.


Previous Page Next Page






Procès Hitler-Ludendorff French

Responsive image

Responsive image