Als Hitler-Prozess oder Hitler-Ludendorff-Prozess wird das Gerichtsverfahren wegen Hochverrats bezeichnet, das im Frühjahr 1924 vor dem bayerischen Volksgericht in München gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere Rädelsführer des gescheiterten Putschversuchs vom 9. November 1923 durchgeführt wurde.
Die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter Georg Neithardt, der den Angeklagten größtes Wohlwollen entgegenbrachte und sie zu weitaus milderen Strafen verurteilte als geltendes Recht und Gesetz es vorsahen, wurde bereits von Zeitgenossen als Justizskandal gewertet. Hitler wurde in dem Verfahren erlaubt, sich als selbstloser, von edelsten patriotischen Zielen motivierter Politiker zu stilisieren. Dies steigerte auch außerhalb Bayerns seine Popularität in antidemokratischen, republikfeindlichen Kreisen und trug wesentlich dazu bei, dass er sich später als unumstrittener Anführer der Völkischen Bewegung durchsetzen konnte.