Die Individualreise ist im Reiserecht eine Reise, die der Reisende entweder in Selbstorganisation vornimmt, lediglich eine Reiseleistung bei einem Reisevermittler bucht oder die Reise ganz ohne solche Buchungen antritt. Die Individualreise ist eine Reiseform, bei welcher der Reisende die Selbstorganisation der Reise vorzieht und die Organisation nicht einem Reiseveranstalter in Form der Fremdorganisation überlässt.[1] Er will selbst über Reiseleistungen und deren zeitlichem Einsatz entscheiden und keine fremdorganisierte Pauschalreise durchführen. Reiseleistungen sind gemäß § 651a Abs. 3 BGB die Personenbeförderung (mit Kraftfahrzeug, Eisenbahn, Flugzeug, Schiff), Beherbergung (außer zu Wohnzwecken) sowie andere touristische Leistungen (etwa Ausflüge, Sightseeing). Benutzt der Reisende für seine Reise das eigene Kraftfahrzeug und bucht vor Reiseantritt über ein Reisebüro lediglich ein Hotel, liegt eine Individualreise vor. Das gilt auch, wenn der Reisende keine Reiseleistung bucht, sondern sich erst nach Ankunft am Reiseziel die Unterkunft aussucht.