Das Josephinische Strafgesetz (Allgemeines Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, kurz: Josephina, Josefina oder StG 1787) war ein von Joseph II. erlassenes Strafrecht für die Erbländer der Habsburger. Es war vom 13. Jänner 1787 bis 1803 in Kraft. Es bestand aus zwei getrennt durchnummerierten Teilen („Kriminal-Verbrechen“ und „politische Verbrechen“).