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Jugendarbeit

Die Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendarbeit besteht seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Zentraleuropa und ist ein klassisches Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Sie ist heute ein unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur.[1] Die Jugendarbeit ist gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder und Jugendhilfe. Sie ist neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus und in der Schule, Kindergarten oder beruflichen Ausbildung eine dritte Säule der Jugendbildung. Die Jugendarbeit ist abzugrenzen von der Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche.

  1. BMFSFJ - Startseite. Abgerufen am 16. März 2019.

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