Eine Kanones-Sammlung (auch Kirchenrechts- oder kanonistische Sammlung) ist eine Zusammenstellung von Kanones, d. h. kirchlichen Einzelnormen. Vor dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici von 1917 war die Aufnahme in eine Kanones-Sammlung der entscheidende Schritt, um Einzelnormen zu verbreiten und ihnen Rechtswirksamkeit zu verschaffen. Vor allem im Früh- und Hochmittelalter bestand „das Kirchenrecht“ in der Praxis aus jenen Normen, die in den (meist wenigen) lokal verfügbaren Sammlungen zu finden waren. Sehr viele Konzilskanones und Dekretalen vor allem des ersten Jahrtausends sind ausschließlich in kanonistischen Sammlungen überliefert.