Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr |
Kurztitel: | Kassensicherungsverordnung |
Abkürzung: | KassenSichV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 146a Abs. 3 AO |
Rechtsmaterie: | Steuerrecht |
Erlassen am: | 26. September 2017 (BGBl. I S. 3515) |
Inkrafttreten am: | 7. Oktober 2017 |
Letzte Änderung durch: | VO vom 30. Juli 2021 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
10. August 2021 |
Weblink: | Text der Verordnung |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr, abgekürzt KassenSichV, ist in Deutschland eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zur Präzisierung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten bei aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfällen.[1] Sie erweitert die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Seit dem 1. Januar 2018 unterliegen die elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen im Sinne der KassenSichV der Kassennachschau (§ 146b Abs. 1 Satz 2 AO).